In corso
28. agosto 2024 - 28. novembre 2024

Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen

Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz, KPG; BR 506.000)

Das Gesundheitsamt Graubünden hat gestützt auf das Regierungsprogramm 2021–2024 Massnahmen für die Entlastung und Entschädigung von betreuenden und pflegenden Angehörigen ausgearbeitet und in einem Aktionsplan publiziert. Im Zusammenhang mit der finanziellen Entlastung von Angehörigen sieht der Aktionsplan die kantonsweite Einführung von monatlichen Betreuungsbeiträgen vor. Dieser Betreuungsbeitrag soll monatlich 300 bis 600 Franken betragen. Die Regierung wird den Betrag, in Anlehnung an die Kantone Glarus und Waadt, voraussichtlich auf 500 Franken festlegen. Gestützt auf die Annahmen des Gesundheitsamts dürften sich die Ausgaben somit jährlich auf maximal 2.4 Mio. Franken belaufen.

Partecipa

Stiamo lavorando per rendere possibile l'invio di commenti direttamente online - come individuo o come organizzazione. Le funzioni sono in fase di sviluppo. Saremo lieti di informarti non appena saranno disponibili.

Vuoi rimanere informato?

Fai il loginper aggiungerti alla lista d'attesa.

Fonte
www.gr.ch

La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.