Argomenti
agricoltura
Fonte
sh.ch

La pubblicazione di Demokratis non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione dell'autorità cantonale competente.

Concluse
4. luglio 2024 - 15. settembre 2024

Revision des Landwirtschaftsgesetzes

Der Regierungsrat hat die Revision des Kantonalen Landwirtschaftsgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2001 haben sich die Ansprüche an die Landwirtschaft sowie die Bedürfnisse der Landwirtschaft und auch die Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene verändert. Mittels einer Teilrevision soll das Kantonale Landwirtschaftsgesetz wieder mit dem Bundesrecht harmonisiert und an die veränderten Anforderungen angepasst werden, dies namentlich im Bereich des Rebbaus.

Die Landwirtschaft hat grosse Herausforderungen zu bewältigen, was aufgrund von immer umfangreicher werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen und erhöhten gesellschaftlichen Erwartungen kaum ohne Zielkonflikte möglich ist. Bäuerinnen und Bauern leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgungssicherheit, indem sie gesunde und erschwingliche Lebensmittel in ausreichender Menge produzieren. Dabei müssen die Betriebe die Kosten im Griff haben und mit den Produkterlösen und Direktzahlungen regelmässig einen angemessenen Ertrag erwirtschaften. Weiter ist die Landwirtschaft angehalten, zur Umwelt Sorge zu tragen. Der Klimawandel wird die Landwirtschaft in Zukunft noch mehr als heute beschäftigen.

Im Bereich des Rebbaus ist die Aufhebung des Rebbaufonds und der damit verbundenen Rebbausteuer vorgesehen. Damit fallen die finanziellen Beteiligungen der Bewirtschaftenden und der Gemeinden an der Rebbauförderung weg. Gleichzeitig werden die Gemeinden von der entsprechenden Steuererhebungspflicht befreit. Neu soll die Kompetenz zur Anordnung von notwendigen, flächendeckenden Massnahmen im Bereich des Schutzes der Rebenpflanzungen vor Krankheiten und Schädlingen grundsätzlich dem Kanton zugewiesen werden. Um die Grundlagen für die flächendeckende Sicherstellung einer vorsorge- und fachgerechten Bewirtschaftung zu schaffen, wird der Kanton auf Verordnungsebene neu in verschiedene Rebbaugebiete aufgeteilt. Im gleichen Zug werden die Organisationsstrukturen der Rebbaugenossenschaften liberalisiert und die Pflichtmitgliedschaft seitens der Produzentenschaft aufgehoben. Im Bäuerlichen Bodenrecht ist vorgesehen, dem Regierungsrat die grundsätzliche Kompetenz zu erteilen, die vom Bund festgelegte relative Preisobergrenze beim Erwerb von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken zu erhöhen.