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Im Rahmen der Umsetzung der auf Stufe Bund beschlossenen Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule müssen im kantonalen Recht Anpassungen vorgenommen werden. Dies bildet Grundlage, die Organisation der heutigen Ausgleichskasse / IV-Stelle weiter zu stärken und den künftigen Erfordernissen anzupassen. So soll mit einer Anpassung im kantonalen Recht insbesondere aus den bisherigen drei selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten «Ausgleichskasse Schwyz», «IV-Stelle Schwyz» und «Familienausgleichskasse Schwyz» mit der «Sozialversicherungsanstalt Schwyz» (SVASZ) eine einzige Anstalt werden («aus 3 mach 1»). Dies ermöglicht eine Verschlankung der heutigen Strukturen.