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Die allgemeine Entwicklung des Kulturbereichs in den letzten Jahren, insbesondere infolge der COVID-19-Pandemie, des Ökosystems der tertiären Ausbildung auf Walliser Ebene und der Ausbildung im Musikbereich, sowie der Integration einer neuen Organisationseinheit innerhalb der Dienststelle für Kultur erfordern eine Teilrevision des geltenden Gesetzes, eine Anpassung seines Geltungsbereichs und auch eine Angleichung an die neuen Gepflogenheiten. Die Kantone Neuenburg und Freiburg haben ihre diesbezüglichen Rechtsgrundlagen bereits überarbeitet oder überarbeiten sie derzeit, um den bedeutenden strukturellen Entwicklungen, die der Bereich seit mehreren Jahren durchläuft, Rechnung zu tragen. Zu nennen sind Veränderungen in der Amateur- und professionellen Produktion, neue Erwartungen und Funktionen, die der Kultur zugeschrieben werden (Attraktivitätssteigerung eines Gebiets, sozialer Zusammenhalt und Integration, Kreativwirtschaft...), Veränderung der kulturellen Praktiken, Mobilität des Publikums, Erweiterung der Kooperationsnetze auf interkantonaler, nationaler und sogar internationaler Ebene, Verstärkung der Zusammenarbeit auf Westschweizer Ebene mit der kürzlich erfolgten Gründung der VE-Kultur der Interkantonalen Westschweizer Konferenz für öffentliche Bildung. Die Revision soll es dem Wallis ermöglichen, seine Position im interkantonalen Kontext zu behaupten. Gleichzeitig werden in dieser Teilrevision einige Neuerungen und neue strategische Achsen vorgeschlagen.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Über die Hälfte der Gemeinden wurde unterdessen fachlich bearbeitet. Nun startet die Mitwirkung im Bezirk Arbon, zu der Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind.
Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG) regelt drei Bereiche: Denkmalpflege und Ortsbildpflege, Archäologie sowie Natur und Landschaft. Die vorliegende Totalrevision ist zentral für die Neuausrichtung der Denkmalpflege im Kanton Thurgau.
Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Kulturinstitutionen des Staates (KISG) genehmigt, welches das Gesetz aus dem Jahr 1991 ersetzen soll. Diese Totalrevision soll den gesetzlichen Rahmen modernisieren und ist eine Reaktion auf die kulturellen Herausforderungen, die sich diesen Institutionen stellen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. Januar 2025. Diese Vorlage schliesst an die laufende Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) an.
Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sind eines der dunkelsten Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder oder sogenannte «administrativ Versorgte». Das geschehene Unrecht und das immense Leid lasteten und lasten noch heute schwer auf den Opfern. Auf Bundesebene wurden gesetzliche Grundlagen für eine umfassende gesellschaftliche und individuelle Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und zur Ausrichtung von finanziellen Leistungen – namentlich in Form eines Solidaritätsbeitrages zugunsten der Opfer – geschaffen. Der Solidaritätsbeitrag soll ein Zeichen der Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität sein.
Der Regierungsrat schlägt vor, zur Anerkennung des durch die Behörden im Kanton Schaffhausen erlittenen Unrechts auf kantonaler Ebene ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag zu schaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht einen Solidaritätsbeitrag für Personen vor, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, welche von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst wurde. Der Veranlassung gleichgestellt ist der Vollzug oder die Beauftragung oder die Aufsicht des Vollzugs durch eine Behörde im Kanton Schaffhausen. Der Beitrag soll – analog dem Solidaritätsbeitrag des Bundes – 25'000 Franken pro beitragsberechtigte Person betragen. Die für den Vollzug des Gesetzes zuständige Behörde soll das kantonale Sozialamt sein. Die Kosten für die Finanzierung des Solidaritätsbeitrags sollen die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte tragen.
Der Kultur- und Kreativsektor macht in der Schweiz 10% der Unternehmen aus und stellt mehr als 5% der Arbeitsplätze. Auch im Kanton Freiburg hat sich dieser Sektor stark entwickelt, sowohl in der Kulturproduktion (Professionalisierung, Einzug der digitalen Medien usw.) als auch bei den kulturellen Praktiken der verschiedenen Teile der Freiburger Gesellschaft. Die Arbeiten zur Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten (KAG, 1991) begannen 2023 mit einem breit angelegten partizipativen Prozess und der Ausarbeitung eines «Kulturkonzepts». Dieses enthält die legislativen und strategischen Grundsätze, die als Leitfaden für die Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzesvorentwurfs dienten.
Der Gesetzesvorentwurf soll der Förderung kultureller Aktivitäten durch die öffentliche Hand einen angemessenen Rahmen geben, und zwar durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Körperschaften und mit den Kulturkreisen, durch eine stärkere Gewichtung der Komplementarität zwischen Amateur- und professioneller Kultur und durch die territoriale Verankerung kultureller Aktivitäten. Zudem soll die Position des Kantons Freiburg auf gesamtschweizerischer Ebene gefestigt werden.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Die Hälfte der Gemeinden ist unterdessen fachlich bearbeitet worden. Nun beginnt die Mitwirkung, zu der Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind. Start des Verfahrens ist in Felben-Wellhausen.
Am 25. September 2022 hat das Urner Volk der Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) zugestimmt. Im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule (VMV; RB 10.1462) zu revidieren. Einen tiefgreifenden Eingriff in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule beinhaltet die Revision nicht. Sie soll aber sicherstellen, dass der freiwillige Musikunterricht in Uri auch in Zukunft zu tragbaren Bedingungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte angeboten werden kann.
Mit der Änderung des DStG sollen auf kantonaler Ebene die bundesrechtlichen Änderungen für die Besteuerung der Leibrenten eingeführt werden. Dann wird damit auch die Motion umgesetzt, wonach die Notarin oder der Notar bei Grundstücksverkäufen einen Betrag als Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer zurückbehält. Weiter wird das Steuergeheimnis, das für die Pfarreien (Kirchgemeinden) beim Bezug der Kirchensteuer gilt, im Gesetz verankert und für die Steuerbehörde die Möglichkeit eingeführt, mit dem vorherigen Einverständnis der steuerpflichtigen Person Verfügungen elektronisch zu eröffnen. Die Änderung legt ausserdem die Einzelheiten in Bezug auf die Veröffentlichungen der Steuerbehörde im Amtsblatt fest, um die Wahrung des Steuergeheimnisses zu gewährleisten. Ferner führt der Vorentwurf für die Arbeitslosenkassen die Verpflichtung ein, der Kantonalen Steuerverwaltung eine Bescheinigung über die in Anwendung der Arbeitslosengesetzgebung ausgerichteten Leistungen zuzustellen, und schliesslich sieht er auch eine Kapitalsteuerermässigung bei konzerninternen Darlehen vor.
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes und des kantonalen Zivilschutzgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit der Totalrevision dieser Gesetze hat sich der Bevölkerungsschutz, nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19 Pandemie, der Migrationskrisen, der Trockenperioden, der drohenden Energiemangellagen und des Ukraine-Krieges, sowohl im Kanton Schaffhausen wie auch der Schweiz stetig weiterentwickelt, was mit den Teilrevisionen abgebildet werden soll.
Das revidierte Bevölkerungsschutzgesetz soll die Begriffe, wie sie das Bundesrecht verwendet, übernehmen. Dabei zielt es weiterhin auf Situationen, in denen die Aufgaben mit den ordentlichen Mitteln oder Abläufen nicht mehr bewältigbar sind. Neu hinzu kommt der Begriff des "integralen Risikomanagements". Dieses umfasst das Aufgabengebiet von der Vorsorge über die Schadensbewältigung bis hin zur Schadensbehebung und den daraus abgeleiteten Erkenntnissen für Vorsorgemassnahmen.
Klarer geregelt wird, welche Aufgaben die Gemeinden haben und was die Rolle des Kantons bei einem bevölkerungsrelevanten Ereignis ist. Die Revision hat weder personelle Auswirkungen noch kommen auf die Gemeinden dauerhaft höhere Auslagen zu. Bei einzelnen Betreiberinnen und Betreibern von kritischer Infrastruktur kann es jedoch zu höheren Kosten kommen.
Die grösste Anpassung erfährt das revidierte Zivilschutzgesetz im Bereich des Kulturgüterschutzes. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen beim Eintreten eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses zu erhalten. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sollen die Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung präzisiert werden, damit eine zeitgemässe Rechtsgrundlage im Kanton geschaffen wird, die in einer umfassenden Kulturgüterschutz-Strategie münden soll. Beim Kanton ist mit einer Zunahme von 0.2 Stellen zu rechnen, was jährliche Mehrkosten von 25'000 Franken auslösen wird. Weitere 50'000 Franken sind jährlich wiederkehrend für Kantonsbeiträge zum Schutz von Kulturgütern vorzusehen. Für alle Schaffhauser Gemeinden zusammen ist mit zusätzlichen Kosten von 30'000 Franken zu rechnen, wobei die Belastung je nach Umfang des Kulturgüterbestands anfällt.
Im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, RB. 10.8111) wurden Beiträge an Kunst- und Bau-Projekte bei kantonalen Bauten und bei umfassenden Sanierungen vorgesehen. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen nun das Verfahren sowie die Beitragshöhen formell geregelt werden.
Il Parlamento ha approvato la Legge federale sulla protezione dei minori nei settori dei film e dei videogiochi (LPMFV) nel settembre 2022. Il Consiglio federale sta elaborando le disposizioni di esecuzione necessarie per questa legge sotto forma di OPMFV.
L’actuelle loi sur la culture du canton de Neuchâtel date de 1991. Bien qu’encore fonctionnelle, elle ne fait pas référence à de nouveaux champs artistiques et n’est, de manière générale, plus en phase avec son temps, notamment sur les questions de rémunération des actrices et acteurs culturels ou encore sur l’accès à la culture. Fruit d’un travail de concertation avec les communes et le milieu culturel, le projet de nouvelle loi sur l’encouragement des activités culturelles et artistiques (LEAC) adapte le cadre légal aux nouveaux enjeux structurels du monde de la culture et ouvre un nouveau champ des possibles pour l’encouragement culturel.
Nel messaggio sulla cultura, il Consiglio federale definisce l’impostazione strategica della politica culturale della Confederazione per il periodo di finanziamento 2025–2028.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
La modifica della legge sul cinema (RS 443.1), adottata con la votazione popolare del 15 maggio 2022, comporta adeguamenti all’ordinanza sulla cinematografia attualmente in vigore (RS 443.11) e una nuova ordinanza contenente le disposizioni esecutive per applicare la quota europea e l’obbligo di investimento nella creazione cinematografica svizzera. La nuova ordinanza sulla quota per i film europei e sugli investimenti nel cinema svizzero (OQIC) si applica ai servizi televisivi e su richiesta. Le disposizioni entreranno in vigore il 1° gennaio 2024.