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La Commissione federale dell’energia elettrica (ElCom) ha raccomandato una disponibilità minima di 400 megawatt di potenza per le centrali termiche di riserva a partire dal 2025. Poiché i contratti attualmente in essere con le centrali di riserva di Birr, Monthey e Cornaux scadranno nel 2026 ed entro tale data non saranno ancora disponibili nuove centrali di riserva, è necessario prolungare la validità dell’ordinanza sulla riserva invernale (OREI) fino alla fine del 2030. La proroga si rende necessaria perché la revisione della legge sull’approvvigionamento elettrico (LAEl) sta richiedendo più tempo del previsto. Oltre a quanto appena illustrato è stato innalzato da 5 a 30 MW il limite per l’aggregazione dei gruppi elettrogeni di emergenza e degli impianti di cogenerazione.
Durch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR) vom 5. Juni 1982 (BGS 412.113). Die Änderungen werden im Rahmen einer Totalrevision umgesetzt. Aus den Änderungen im Promotionsreglement ergeben sich auch wenige Änderungen im Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR) vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112). Darüber hinaus sind einzelne Anpassungen in den Grundsätzen Beurteilen und Fördern (B&F) notwendig. Dabei handelt es sich insbesondere um terminologische Anpassungen. Der Bildungsrat hat den Entwurf des Promotionsreglements, des Schulreglements sowie der Grundsätze Beurteilen und Fördern (B&F) in 1. Lesung verabschiedet und die Bildungsdirektion beauftragt, das Ergebnis der 1. Lesung 15. Juni 2025 in die Vernehmlassung zu geben. Amt für gemeindliche Schulen
Il «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) è una normativa unilaterale dei Stati Uniti d’America (USA) che vale per tutti i Paesi del mondo. Essa obbliga gli istituti finanziari esteri a fornire alle autorità fiscali statunitensi informazioni sui conti di contribuenti americani o a versare un’imposta elevata. Attualmente, l’attuazione in Svizzera è fondata sul modello 2. Gli istituti finanziari svizzeri comunicano i dati dei conti, con il consenso dei clienti americani interessati, direttamente alle autorità fiscali americane. L’accordo secondo il modello 1 nuovamente negoziato con gli USA prevede l’introduzione di une scambio automatico et reciproco di informazioni sui conti bancari tra autorità competenti. Il cambiamento di modello necessita l’elaborazione di una nuova legge FATCA (Modello 1) e di un’ordinanza di attuazione. L’entrata in vigore del nuovo accordo FATCA (modello 1), della nuova legge FATCA (modello 1) e dell’ordinanza è prevista per il 1° gennaio 2027 (primo scambio di informazioni nel 2028).
Die beabsichtigte Änderung der Schulverordnung führt die neuen Bestimmungen des Schulgesetzes zur schulergänzenden Betreuung näher aus. Hintergrund ist das Programm «Zug+», das eine flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherstellen soll. Künftig wird eine Betreuung für Kinder ab dem Kindergarten, einschliesslich Ferienzeiten, gewährleistet. Die Gemeinden bleiben für die konkrete Ausgestaltung zuständig, erhalten jedoch einen finanziellen Beitrag vom Kanton. Die neuen Regelungen umfassen unter anderem Modulangebote, Qualitätsanforderungen und Kostenpauschalen. Die Betreuung erfolgt in modularer Form und orientiert sich an den Blockzeiten der Schulen. Eine Ferienbetreuung ist für acht Wochen im Jahr vorgesehen, ausgenommen sind Weihnachtsferien und gesetzliche Feiertage. Direktion für Bildung und Kultur/Direktionssekretariat
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) in Abstimmung mit dem Finanzdepartement (FD) ermächtigt, zur Weiterentwicklung der Standortförderung, zur Änderung des Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik (SRL Nr. 900) und zur Verordnung über die Standortförderung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund internationaler Entwicklungen im Steuerbereich verschlechtert sich die Standortattraktivität des Kantons Luzern markant. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, will der Regierungsrat in den nächsten Jahren 300 Millionen Franken in ein breites Massnahmenpaket investieren. Die Massnahmen dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen, dem Erhalt der attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen und der Verbesserung der Lebensqualität der Luzerner Bevölkerung.
Una parte delle costruzioni e degli impianti del CERN sarà in futuro di competenza di un’autorità federale di approvazione dei piani secondo una procedura definita agli articoli 31a–31n nLPRI. Il progetto di ordinanza è volto a specificare le diverse fasi di questa procedura per facilitarne l’attuazione.
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer neuen Kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (SMSV) in die Vernehmlassung zu geben. Minderheiten sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt zum Ziel gewaltsamer Aktionen oder entsprechender Planungen geworden. Insbesondere antisemitische Vorfälle haben stark zugenommen. In den letzten Jahren haben die jüdischen Gemeinschaften den Kanton Luzern und den Bund ersucht, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den hohen Kosten zu beteiligen, die sie für Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz aufbringen. Generell können aber nicht nur jüdische, sondern auch andere Minderheiten – seien dies religiöse oder nicht religiöse Gruppierungen – eines besonderen Schutzes bedürfen.
Aufgrund der absehbaren Regelmässigkeit von Finanzhilfen soll für die finanzielle Unterstützung eine spezielle Rechtsgrundlage in einer Verordnung geschaffen werden. In der Verordnung werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen, die beitragsberechtigten Massnahmen, die Begrenzung der Finanzhilfen und das Verfahren geregelt. Kantonale Finanzhilfen sollen primär an die Voraussetzung geknüpft werden, dass auch der Bund eine Finanzhilfe gewährt. Zudem soll stets eine Sicherheitsberatung bei der Luzerner Polizei in Anspruch genommen werden.
Per promuovere l’integrazione delle persone con statuto di protezione S nel mercato del lavoro occorre introdurre un obbligo di annuncio per i servizi pubblici di collocamento e istituire un diritto al cambiamento di Cantone per le persone bisognose di protezione che esercitano un’attività lucrativa. A livello di ordinanza, l’obbligo di autorizzazione per l’esercizio di un’attività lucrativa deve essere convertito in un obbligo di annuncio. Occorre inoltre estendere anche alle persone con statuto di protezione S l’obbligo di prendere parte a programmi di integrazione o reinserimento professionale. Inoltre, la durata delle convenzioni programmatiche tra i Cantoni e la Confederazione relative ai programmi d'integrazione cantonali potrà essere prolungata. Infine, occorre altresì agevolare l’accesso al mercato del lavoro degli stranieri che hanno conseguito una formazione in Svizzera (secondo decisione di rinvio del Parlamento relativa all’affare 22.067).
Personen im AHV-Alter und Personen mit einer IV-Rente, die in einem Heim wohnen, werden bei Bedarf zur Finanzierung des Heimaufenthalts mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Welche Ausgaben dabei bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können wird grundsätzlich im Bundesrecht geregelt. Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde das System der Kostendeckung bei der Langzeitpflege erheblich umgestaltet. Wesentliche Bestandteile der Änderung bildeten die Überwälzung eines zusätzlichen Selbstbehalts auf die pflegebedürftige Person sowie die Regel, dass infolge eines Heim- oder Spitalaufenthalts keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet werden darf.
Der Kanton Zug regelte als Folge der Neuordnung der Pflegefinanzierung die Anspruchsberechtigung für Ergänzungsleistungen bei Personen, die in einem Heim oder Spital wohnen, neu. Dabei wurde insbesondere die Begrenzung der maximal anrechenbaren Ausgaben bei einem Heimaufenthalt angehoben. Diese Höchstgrenze reicht jedoch seit einiger Zeit nicht mehr aus, um die Kosten bei einem Aufenthalt in einer spezialisierten Langzeitpflegeeinrichtung zu decken. Aus diesem Grund muss das EG ELG angepasst werden.
Le presenti disposizioni attuative disciplinano i fondamenti del sistema d’informazione sui controlli della circolazione (SICC), affidandone l’organizzazione e la gestione al Consiglio federale ai sensi dell’articolo 89t della legge federale sulla circolazione stradale (RS 741.01). Pertanto si intendono abrogate le rispettive disposizioni dell’ordinanza sul controllo della circolazione stradale (RS 741.013).
Fino a nuovo avviso le possibilità di viaggiare concesse attualmente alle persone provenienti dall’Ucraina che beneficiano della protezione provvisoria vanno mantenute in virtù della normativa corrispondente dell’UE e dell’esenzione dal visto nello spazio Schengen per le persone con passaporto biometrico dell’Ucraina. Con la modifica di legge proposta viene introdotta nella LStrI una pertinente regolamentazione speciale, applicabile fino all’abrogazione della protezione provvisoria per le persone provenienti dall’Ucraina.
La presente revisione propone ulteriori deroghe al divieto di circolazione domenicale e notturna, precisa le disposizioni relative ai permessi per veicoli e trasporti eccezionali e apporta gli adeguamenti derivanti dall’abrogazione nella LCStr del divieto di gare motoristiche in circuito. Il Consiglio federale delibera inoltre l’entrata in vigore di detta modifica della LCStr.
La legge sul mezzo d’identificazione elettronico e altri mezzi di autenticazione elettronici (Legge sull’Id-e) pone le basi per l’introduzione del mezzo d’identificazione elettronico (Id-e) statale in Svizzera. La Confederazione verifica l’identità del richiedente e gli rilascia un Id-e. L’Id-e e gli altri mezzi di autenticazione elettronici sono emessi mediante un’infrastruttura statale di fiducia messa a disposizione dalla Confederazione. La legge sull’Id-e disciplina i requisiti di questa infrastruttura, che sarà accessibile agli attori dei settori pubblico e privato. Al Consiglio federale è delegata la competenza di specificare in un’ordinanza il quadro previsto dalla legge. Le disposizioni di esecuzione della legge sull’Id-e, che saranno sottoposte a consultazione, mirano in particolare a disciplinare le procedure di identificazione e di rilascio, le misure di protezione dei dati e i vari standard tecnici e organizzativi applicabili all’Id-e, agli altri mezzi di autenticazione elettronici e all’infrastruttura di fiducia della Confederazione.
Landrat und Regierungsrat haben im Jahr 2019 eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes beschlossen. Die Revision hat das Ziel, die bewährte Sozialhilfe im Kanton Uri und in den Gemeinden zeitgemäss weiterzuentwickeln. Gesetz und Verordnung sollen das Sozialhilfesystem in allen Bereichen angemessen und aktuell widerspiegeln. Der Landrat hat das Gesetz am 13. November 2024 zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Es soll auf dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Das Gesetz wird mit einer Verordnung ergänzt. Darin werden einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt. Mit der öffentlichen Vernehmlassung zur Verordnung nimmt der Regierungsrat ein wichtiges Anliegen vor allem der Gemeinden auf, da Änderungen der Sozialhilfe hohe Kostenfolgen haben. In der Verordnung sollen die Qualitätsanforderungen an die Sozialdienste ausgeführt werden. Die Verbindlichkeit zu den SKOS-Richtlinien soll gesetzlich verankert werden und der Regierungsrat soll abweichende Regelungen zu den SKOS-Richtlinien beschliessen können. Zudem sollen Regelungen der Einzelheiten zum Umgang mit Vermögensverzicht und Vermögensverzehr bei der Berechnung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe geschaffen werden. Ausserdem sind in der Verordnung weiterführende Ausführungsbestimmungen zur Sozialinspektion enthalten.
Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.
Die Kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLWV) wird teilrevidiert, um neue Anforderungen im agrar- und umweltpolitischen Umfeld der Urner Land- und Alpwirtschaft zu berücksichtigen.
Das Polizeigesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben, die Organisation und die Kompetenzen der Kantonspolizei sowie deren Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Polizeikorps anderer Kantone sowie dem Bund. Das bestehende Polizeigesetz bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Es soll an die Entwicklungen seit seiner Einführung am 29. April 2001 angepasst werden, sowohl in Bezug auf die Polizeiarbeit selbst als auch auf die interkantonale Zusammenarbeit, damit die Kantonspolizei ihre Aufgaben zukünftig wirkungsvoller erfüllen kann.
Mit einer Totalrevision des Polizeigesetzes und der dazugehörigen Erlasse (Polizeiverordnung und Standeskommissionsbeschluss über das Dienstreglement der Kantonspolizei) soll ein Bedrohungs- und Risikomanagement (BRM) analog anderer Kantone geschaffen werden. Weiter sollen die rechtlichen Grundlagen für verschiedene heute übliche polizeiliche Massnahmen geschaffen und ergänzt werden, insbesondere in den Bereichen Wegweisung und Fernhaltung, Notsuche, Veranstaltungsverbot, Stalking, häusliche Gewalt sowie Vorermittlungen und verdeckte Fahndung. Mit der Gesetzesrevision soll zudem die kantonale Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die Kantonspolizei für den dringend notwendigen Datenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg ermöglicht. Nur so können die Voraussetzungen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit verbessert werden.
Gestützt auf Art. 23 des Datenschutz-, Informations- und Archivgesetzes (DIAG, GS 172.800) wurde die Vorlage sowie eine Datenschutzfolgenabschätzung zu Beginn des Jahres 2025 dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Appenzell I.Rh. zur Vorabkonsultation vorgelegt. Aus dieser Vorabkonsultation resultierten Empfehlungen. Namentlich wird eine eigenständige zusätzliche Regelung nach Art. 6 und Art. 7 der Richtlinie EU 2016/680 empfohlen, wonach zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen und von Personendaten unterschieden werden kann. Der Erlass von Regelungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) sowie zum Einsatz körpernah getragener Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte könnte zeitlich zurückgestellt werden. Zu den Art. 25 - Art. 28, Art. 42 Abs. 2, Art. 45, Art. 54 und Art. 58 - Art. 61 E-PolG sprach der Datenschutzbeauftragte weitere Empfehlungen aus, insbesondere sei teilweise die Formulierung des Wortlauts zu präzisieren. Zu Art. 62 E-PolG erfolgte der Hinweis auf die laufenden Gesetzgebungsarbeiten. Diese Empfehlungen werden vertieft geprüft.
In assenza di trattati bilaterali, la Convenzione di Lubiana-L’Aia permette di sancire in una base convenzionale l’obbligo di mutua cooperazione internazionale in materia penale per i crimini internazionali. Riprende sostanzialmente la definizione di questo tipo di crimini e i principi dell’assistenza giudiziaria come sanciti nel diritto svizzero, in particolare nel Codice penale (CP) e nell’Assistenza in materia penale (AIMP). S’intende codificare il crimine di aggressione nel diritto svizzero in modo analogo al crimine di genocidio, ai crimini contro l’umanità e ai crimini di guerra. Codificare nel diritto nazionale il crimine di aggressione permette alla Svizzera di adottare anche l’allegato H della Convenzione di Lubiana-L’Aia e attuare la mozione Sommaruga (22.3362) già trasmessa dal Parlamento.
Private Sicherheitsunternehmen werden zunehmend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Verschiedene Dienstleistungen wie Geldtransporte, Eingangskontrollen vor Diskotheken oder Ordnungsdienste bei Sportveranstaltungen haben zu einem Boom der Sicherheitsbranche geführt. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind oft in heiklen Bereichen tätig, was eine genügende gesetzliche Regelung der Tätigkeiten notwendig macht. Bislang ist die Bewilligung von privaten Sicherheitsdiensten in Appenzell Ausserrhoden nur rudimentär geregelt (Art. 44 Polizeigesetz). Es ist deshalb unbestritten, dass in Bezug auf die privaten Sicherheitsdienste dringender Regelungsbedarf besteht, insbesondere da im neuen Polizeigesetz keine entsprechende Regelung mehr vorgesehen ist. Das Ausüben von Sicherheitsdienstleistungen ist anspruchsvoll. Es braucht dafür qualifiziertes und gut geschultes Personal mit einwandfreiem Leumund. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl und die Ausbildung von Angestellten von Sicherheitsfirmen griffige Vorgaben bestehen.
Die bestehenden Zürcher Spitalplanungsleistungsgruppen (SPLG) der Gefässmedizin und Gefässchirurgie wurden im Jahr 2010 im Zuge der ersten Spitalplanung nach der Reform der Spitalfinanzierung gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) 2012 definiert und mit der Zürcher Spitalliste 2012 Akutsomatik auf den 1. Januar 2012 eingeführt. Seither wurden diese SPLG nur minimal angepasst. Den seit der ersten Einführung umfangreichen Entwicklungen in der Gefässmedizin und -chirurgie sowohl auf technologischer als auch auf operativer Ebene ist durch eine umfassende Revision der Zürcher SPLG-Systematik in diesem Bereich Rechnung zu tragen.
Mit der Teilrevision wird die rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der Ombudsstelle und der Datenschutzstelle gestärkt. Der Regierungsrat soll dem Kantonsrat in Zukunft keinen abweichenden Antrag zum Budgetentwurf der beiden Fachstellen mehr unterbreiten, sich aber gleichwohl gegenüber dem Kantonsrat dazu äussern können. Der restliche Budgetprozess bleibt unverändert. Mit der Teilrevision wird die teilerheblich erklärte Motion (Vorlage Nr. 3544.1 -17269) umgesetzt.
Die aktuell geltende Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe (Kantonale Sprengstoffverordnung, kSprstV [NG 931.2]) regelt im Kanton Nidwalden die Zuständigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der Regulierung von explosionsgefährlichen Stoffen. Es handelt sich dabei um eine landrätliche Verordnung und damit um ein formelles Gesetz. Der Regierungsrat hat mit Grundsatzentscheid Nr. 207 vom 26. März 2024 entschieden eine Revision der kantonalen Sprengstoffverordnung durchzuführen. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Effizienz und Wirksamkeit der Regulierung und Überwachung von explosionsgefährlichen Stoffen zu erhöhen und die Sicherheit im Kanton zu gewährleisten.
Die Spezialkommission Parlamentarische Initiative Finanzkompetenzen hat die Änderung der Kantonsverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderungen gehen auf eine Parlamentarische Initiative zurück. Ab heute können Interessierte ihre Rückmeldung zur Änderung der Kantonsverfassung abgeben.
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Über die Hälfte der Gemeinden ist unterdessen fachlich bearbeitet worden. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Heute beginnt das Verfahren im Bezirk Kreuzlingen, zu dem Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind.
La Commissione della sicurezza sociale e della sanità del Consiglio nazionale (CSSS-N) propone di integrare nella legge sugli agenti terapeutici (LATer) l’obbligo di dichiarare le relazioni d’interesse. Le persone che impiegano agenti terapeutici sono dunque tenute a dichiarare le loro relazioni commerciali con le aziende che fabbricano o immettono in commercio tali prodotti.