Vuoi ricevere notifiche su questi argomenti via e-mail?
Scegli gli argomenti che ti interessano. Le notifiche sono gratuite.
Der Regierungsrat hat sich das Ziel gesetzt, dass sich mehr Menschen an der Politik beteiligen. Er beauftragte im Zusammenhang mit der Legislaturplanung 2019–2022 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Massnahmen zur Förderung der politischen Partizipation. Diese legte 2021 einen Massnahmenkatalog vor. Die vorliegende Sammelvorlage setzt Massnahmen aus diesem Katalog in der Kantonsverfassung (KV) und im Gesetz über die politischen Rechte (GPR) um. Gleichzeitig wird ein Vorstoss aus dem Landrat und übergeordnete Vorgaben berücksichtigt. Die verschiedenen Änderungen finden ihren gemeinsamen Nenner in ihrem Bezug zur politischen Partizipation.
Le Gouvernement vaudois souhaite renforcer l’action de l’État dans de nombreux pans du sport et du mouvement, venir en aide au monde associatif et au bénévolat, soutenir le sport élite et porter un accent particulier à la construction d’infrastructures sportives. Six mois après la parution du premier Concept cantonal du sport et de l’activité physique, le Conseil d’État présente une mise en application rapide et ambitieuse de ses propositions. Pour cela, il met en consultation jusqu’au 30 août prochain un contre-projet à l’initiative populaire « Pour une politique sportive vaudoise ambitieuse ! » qui comprend 36 mesures résultant d’une large démarche participative.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2024 die Teilrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse in erster Lesung beraten. Die Finanzdirektion wurde beauftragt, das Ergebnis in die Vernehmlassung zu geben. Mit der Teilrevision des Pensionskassengesetzes sollen Massnahmen ergriffen werden, um das gesunkene Leistungsniveau wieder anzuheben. Zudem erfolgen zur besseren Verständlichkeit Anpassungen des Pensionskassengesetzes.
Die Anpassung bezweckt einerseits eine Ausweitung der Kompetenzen für die Kantonspolizei bei der Anordnung von Massnahmen im Rahmen der häuslichen Gewalt. Neben der schon jetzt möglichen Wegweisung der gefährdenden Person aus der Wohnung sollen künftig auch zusätzlich ein Rayonverbot sowie ein Kontaktverbot angeordnet werden können, wenn es die Umstände erfordern. Die Kantonspolizei wird in Fällen häuslicher Gewalt je nach Konstellation auch die entsprechenden Fachstellen des Kantons über den Sachverhalt und die getroffenen Anordnungen unterrichten (Opferberatung, Gewaltberatung, psychosoziale Beratung für Kinder und Jugendliche) sowie im Bedarfsfall auch mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kooperieren. Andererseits sollen die für Laien schwer nachvollziehbaren Verfahrensvorschriften entflochten werden. Neu – und im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorschriften – ist eine Überführung des polizeilichen Massnahmeverfahrens in die Zivilgerichtsbarkeit vorgesehen, sofern eine betroffene Partei die Fortführung, Abänderung oder gerichtliche Überprüfung der angeordneten Massnahmen verlangt.
Der Regierungsrat hat eine Vorlage verabschiedet, die den Ausschluss von Menschen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, von der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechtsrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene abschafft. Er setzt damit einen politischen Vorstoss um. Nebst einer Änderung im Wahl- und Abstimmungsgesetz braucht es für die Umsetzung auch eine Änderung der Kantonsverfassung. Mit Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen erfüllt der Kanton Zug die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006 ergeben.
Der Vorentwurf des Massnahmenplans basiert auf den Grundsätzen des Konzepts Senior+ und hat zum Ziel, die Vision einer umfassenden Politik für ältere Menschen zu konkretisieren, wobei die Autonomie der Seniorinnen und Senioren, ihre Integration in die Gesellschaft und die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen im Vordergrund stehen. Sie berücksichtigt sowohl den Bereich der Gesundheit als auch den Bereich des sozialen Umfelds. Für den Zeitraum 2024 - 2028 wurden folgende Prioritäten gewählt: Massnahmen zur Förderung der Erhaltung der Autonomie, um die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und den Eintritt in ein Pflegeheim hinauszuzögern, die Sicherheit der Seniorinnen und Senioren in mehreren Aktionsbereichen, insbesondere im Bereich Wohnen und Dienstleistungen, sowie die soziale Begleitung älterer Menschen. Die Massnahmen zur Förderung des Austauschs und der Solidarität zwischen den Generationen werden beibehalten. Im Bereich der Pflege und der sozialen Begleitung geschwächter Personen will der Massnahmenplan auf die Koordination und die Qualität der Leistungen sowie auf die soziale Begleitung geschwächter Personen einwirken.
Im Februar 2019 überwies der Landrat eine Motion von Adriano Prandi für «Günstigere familienexterne Betreuung von Kindern auch in Uri». In der Folge erarbeitete die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine Gesetzesvorlage. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts wurde das System zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri analysiert. Dabei zeigte sich, dass das heutige System die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht im gewünschten Masse fördert und nicht massgeblich zur Standortattraktivität des Kantons Uri beiträgt. Mit dem neuen Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) und der dazugehörigen Verordnung soll diesen Herausforderungen nun begegnet werden.
Le transfert de la commune de Moutier entraînera des incidences financières extraordinaires pour les années 2026 à 2031. La plus importante est un manque à gagner l’ordre de 65 millions dû à l’adaptation décalée du mécanisme de péréquation financière fédérale. Une absence de recette qui interviendra au moment où des investissements uniques seront nécessaires pour l’aménagement des bâtiments à Moutier. Au vu de la situation, le Gouvernement met en consultation une adaptation temporaire du frein à l’endettement.
La revisione dell’ordinanza del 27 aprile 2006 sulle prescrizioni minime in materia di cultura generale nella formazione professionale di base fa parte dell’iniziativa «Formazione professionale 2030». Lo scopo delle modifiche è adattare la cultura generale nella formazione professionale di base alle esigenze future della società e del mondo del lavoro.
La revisione totale della legge federale sulla promozione del settore alberghiero si prefigge di sviluppare la SCA e ottimizzare l’impatto della promozione. Il progetto presenta anche una proposta di attuazione della mozione 22.3021 CET-N. Per l'attuazione della mozione Stöckli 19.3234 sarà inoltre sottoposto a discussione il progetto di una nuova legge federale sul programma d’impulso per l’ammodernamento delle aziende alberghiere nelle località di vacanza stagionali.
In der Sammelvorlage werden verschiedene Aufträge des Kantonsrates im Bereich der frühen Förderung behandelt. Einerseits wird Bericht erstattet zum Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt». Anderseits werden Aufträge erledigt, die der Kantonsrat bei der Beratung der Strategie «Frühe Förderung 2021 bis 2026» sowie des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» erteilt hat.
Der Regierungsrat beabsichtigt, dem Kantonsrat einen breit abgestützten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu unterbreiten. Dieser Gegenentwurf, ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, soll ein ausreichendes Angebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken.
Nell’agosto del 2023 la Commissione ha iniziato ad esaminare le proposte relative alla decisione della primavera 2023 del Consiglio nazionale sul progetto 21.403 Sostituire il finanziamento iniziale con una soluzione moderna. Quest’ultimo prevede l’introduzione di un assegno di custodia attraverso la legge sugli assegni familiari. La commissione ha deciso di inviare il modello e le sue proposte alla consultazione.
Mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzes (SG) soll die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots und die Gewährung von staatlichen Beiträgen gefördert werden. Die Vorlage ist nicht ausschliesslich familienpolitisch ausgerichtet, sondern es werden wichtige Anliegen der Wirtschaft und der Gesellschaft berücksichtigt.
La modifica della LSC è intesa ad attuare la mozione 22.3055 Aumentare gli effettivi dell’esercito con misure che interessano il servizio civile depositata dal Gruppo dell’Unione democratica di centro, che indica sei misure per ridurre l’elevato numero di ammissioni al servizio civile sostitutivo (servizio civile) di militari incorporati nell’esercito.
Die aktuellen Mängel am System und die Erhöhung der kantonalen Fördermittel werden zum Anlass genommen, das St.Galler Vergünstigungssystem umfassend neu zu gestalten. Mit der Totalrevision des KiBG sollen alle Eltern im Kanton St.Gallen – abhängig von ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen – die gleichen Mindestvergünstigungen erhalten. Neu werden die kantonalen Gelder nur noch für den familienergänzenden Bereich eingesetzt. Damit erfolgt ein möglichst zielgerichteter Mitteleinsatz. Mit dem neuen System soll die Attraktivität der familienergänzenden Kinderbetreuung gestärkt werden, was einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit und damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet.
Mit der Ergänzung von § 3 Abs. 2 Bst. l des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes soll ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand geschaffen werden, welcher ermöglicht, dass Selbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal ausserhalb der Ladenöffnungszeiten offen sein dürfen.
Durch frühere Bildungsratsbeschlüsse und generelle pädagogische Entwicklungen ergibt sich diverser Anpassungsbedarf im Reglement zum Schulgesetz. Die Änderungen werden im Rahmen einer Teil- und nicht Totalrevision umgesetzt, weil der Bereich der «Besonderen Förderung» aktuell von Änderungen ausgenommen ist. Dies ist damit begründet, dass 2024 und 2025 die generelle Überprüfung des «Konzepts Sonderpädagogik» und der «Richtlinien Besondere Förderung» ansteht.
Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen. Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.
Das Departement des Innern erstellt alle fünf Jahre einen Wirkungsbericht Behindertenpolitik. Dieser untersucht, ob das Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung die gewünschte Wirkung entfalten kann. Der aktuelle Bericht zeigt auf, dass mit den im Jahr 2018 beschlossenen Massnahmen viel erreicht werden konnte. Ab sofort können alle interessierten Personen beim neuen Wirkungsbericht Behindertenpolitik mitreden.