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Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Die «Berner Solar-Initiative» verlangt, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut wird. Sie sieht zu diesem Zweck eine Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vor. Zur Initiative liegt ein Gegenvorschlag des Regierungsrates vor. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BaK) hat zur Initiative einen eigenen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser basiert auf dem Gegenvorschlag des Regierungsrates, nimmt aber zusätzliche Elemente mit auf, namentlich im Zusammenhang mit den Entwicklungen auf Bundesebene im Rahmen des sogenannten «Energie-Mantelerlass». Zum Gegenvorschlag der BaK erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Diese läuft bis am 6. Dezember 2023.
La revisione totale dell’ordinanza sulla meteorologia e la climatologia (OMet) è finalizzata all’attuazione della legge federale concernente l’impiego di mezzi elettronici per l’adempimento dei compiti delle autorità (LMeCA; https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2023/787) – approvata dalle Camere federali il 17 marzo 2023 – e della revisione della legge federale sulla meteorologia e la climatologia (LMet; RS 429.1), che le è direttamente associata. In primo piano vi è l’introduzione, a MeteoSvizzera, del principio OGD (Open Government Data) e quindi l’abolizione degli emolumenti attualmente riscossi per i dati.
Affinché le nuove centrali di riserva, così come i gruppi elettrogeni di emergenza e gli impianti di cogenerazione forza-calore, possano contribuire alla costituzione della riserva di energia elettrica insieme alle centrali idroelettriche, agli impianti di stoccaggio e ai grandi consumatori, è necessario creare un’apposita base giuridica nella legge sull’approvvigionamento elettrico. Inoltre, nella legge sull’energia va integrata una base giuridica per poter versare dei contributi d’investimento agli impianti di cogenerazione. È altresì previsto che, in virtù della legge sull’energia, l’Ufficio federale dell’energia informi la popolazione sull’attuale approvvigionamento energetico. Infine, grazie alla legge sul CO2 la Confederazione avrà la possibilità di rimborsare ai gestori dei cosiddetti impianti bicombustibili o pluricombustibili i costi supplementari per i diritti di emissione del CO2 aggiuntivi se, su richiesta della Confederazione, essi convertono il proprio impianto passando a vettori energetici alternativi.
Modifica o emanazione di ordinanze del diritto ambientale, segnatamente l’ordinanza sul risanamento dei siti inquinati (ordinanza sui siti contaminati, OSiti; RS 641.680), l’ordinanza concernente la riduzione dei rischi nell’utilizzazione di determinante sostanze, preparati e oggetti particolarmente pericolosi (ordinanza sulla riduzione dei rischi inerenti ai prodotti chimici, ORRPChim; RS 814.81) e l’ordinanza che adegua ordinanze in materia ambientale all’ulteriore sviluppo degli accordi programmatici del periodo programmatico 2025–2028 (ordinanza mantello).
Das Solothurner Energiegesetz vom 3. März 19911) ist bereits seit über 32 Jahren in Kraft. Es hat zwar zwischenzeitlich vereinzelte Anpassungen erfahren, doch drängt sich aufgrund veränderter rechtlicher, technischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen eine Totalrevision auf.
Die festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Umweltbereich sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 208 in Kraft getreten ist. In der Sitzung vom 23. Mai hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet. Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden. Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag bleibt unverändert.
Con il progetto legislativo si intende escludere che le associazioni possano ricorrere contro progetti edilizi di minore importanza. I cittadini che desiderano costruire edifici abitativi con una superficie di piano inferiore a 400 m2 all’interno di zone edificabili non devono più essere esposti al rischio di un ricorso da parte delle organizzazioni ambientali a livello nazionale.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.
Die Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz stark entwickelt. Gleichzeitig ist auch die Anzahl gerissener Nutztiere durch Wölfe gestiegen. Der Bund hat daher im Jahr 2019 eine Vollzugshilfe Herdenschutz erlassen, in welcher die Herdenschutzmassnahmen dargelegt werden, die vom Bund mitfinanziert werden. Die Mitfinanzierung des Bundes wird nur gewährt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nicht alle unterstützten Massnahmen des Bundes können bei den speziellen und regionalen Strukturen der Land- und Alpwirtschaft im Kanton Appenzell I.Rh. umgesetzt werden. Im Rahmen eines Projekts wurden daher ab dem Jahr 2021 kantonale Herdenschutzmassnahmen getestet. Seit dem Start des Projekts konnten Erfahrungswerte für eine langfristige kantonale Unterstützung im Herdenschutz gesammelt werden. Da im Kanton bisher keine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von kantonalen Herdenschutzmassnahmen besteht, soll diese mit einem neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden. Weiter soll geregelt werden, dass die Standeskommission die Kompetenz erhält, die Massnahmen festzulegen, die unterstützt werden.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt den raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern und die Verbesserung der Stromversorgungssicherheit. Insbesondere soll das Stromerzeugungspotenzial von Gebäuden vermehrt genutzt werden, weshalb die bestehenden Vorgaben bezüglich Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden ausgeweitet werden. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen. Weitere Vernehmlassungs-Pakete zur Umsetzung von Aufträgen aus dem Planungsbericht Klima und Energie werden folgen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf bezweckt eine Verfahrensbeschleunigung im Interesse eines raschen Ausbaus der Stromproduktion aus erneuerbarer Energien im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie. Im Weiteren werden mit dem Vernehmlassungsentwurf Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie sowie dazugehörigen Vorstössen umgesetzt, die im Planungs- und Baugesetz zu verankern sind. Parallel dazu werden in einer separaten Vernehmlassungsvorlage Änderungen des Kantonalen Energiegesetzes vorgeschlagen.