Abgeschlossen
29. September 2008 - 31. Dezember 2008

02.440 Parlamentarische Initiative. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Die Kommission beantragt, das SchKG in dem Sinne zu ändern, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126'000 Franken) in der ersten Klasse privilegiert sind. Eine allfällig über diesen Höchstbetrag hinausgehende Teilforderung wäre zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger in der dritten Klasse einzuordnen.