Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung)
Die Transparenz betreffend die Vergütungen und Beteiligungen für Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ist ein Teilaspekt von Corporate Governance. Das geltende Aktienrecht regelt die Frage der Transparenz der Bezüge nicht. Der Verwaltungsrat bestimmt heute in der Regel selber über die Entschädigung seiner Mitglieder. Dies kann zu Interessenkonflikten führen, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten. Mit neuen Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) soll bei Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien mehr Transparenz geschaffen werden. Offen zu legen sind Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gesellschaft ausgerichtet hat, sowie die Beteiligungen, welche diese Personen an der Gesellschaft halten.