Im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK -N) führt der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesentwurf über die Familienzulagen durch. Der Entwurf basiert auf dem Grundsatz "Ein Kind - eine Zulage", wobei der Anspruch auf eine derartige Zulage unabhängig vom Beruf und der Erwerbstätigkeit der Eltern für alle gleich ist. Vorgeschlagen wird ferner ein gesamtschweizerischer Lastenausgleich und die Anpassung an die Teuerung. Sowohl im bezug auf die Höhe der Zulagen wie auch auf die Finanzierungsart werden Varianten zur Diskussion gestellt.