Abgeschlossen
20. Oktober 2021 - 3. Februar 2022

Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB

Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor.