UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel
Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle verkörpern eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts und bilden einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Es ist das erste Instrument, das Prävention und Bekämpfung dieser Verbrechensformen in einer Konvention weltweit regelt. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 12. Dezember 2000 und die beiden Zusatzprotokolle am 2. April 2002 unterzeichnet.