Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln
Die neue Verordnung konkretisiert den vom Parlament am 29.9.2017 verabschiedeten Artikel 17<i>a</i> des Heilmittelgesetzes (HMG) und regelt insbesondere die technischen Details der individuellen Erkennungsmerkmale und deren Überprüfung, die im Datenbanksystem zu erfassenden Informationen, die Voraussetzungen für den Betrieb und die Nutzung des Systems, die Anforderungen zum Schutz der Benutzerdaten, die Meldung von Verdachtsfällen an Swissmedic und die Aufsicht.