06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien
Die Vorlage sieht vor, dass Mitgliederbeiträge und Zuwendungen von natürlichen Personen an politische Parteien als allgemeiner Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend gemacht werden können. Juristische Personen sollen neu Zuwendungen an politische Parteien als geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinnes geltend machen können.