Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Kaiserreich Persien (heute Iran) wurde 1934 geschlossen. Das Abkommen sieht im Personen-, Familien- und Erbrecht die Anwendung des Heimatrechts vor (Art. 8). Die Anwendung des Heimatrechts war damals üblich, führt aber heute zu Problemen in der Rechtsanwendung und Rechtsunsicherheit. Artikel 8 des Niederlassungsabkommens soll deshalb angepasst werden, damit in der Schweiz grundsätzlich Schweizer Recht zur Anwendung kommt.