Verfassungsartikel über den Schutz vor Naturgefahren
Die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates verabschiedete parlamentarische Initiative verlangt, dass dem Bund mit einem neuen Verfassungsartikel die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren eingeräumt werden soll. Die neue Verfassungsbestimmung soll dem Bund ermöglichen, ein Rahmengesetz zur Erdbebenvorsorge zu erlassen.