Heute hat jeder Kanton seine eigene Strafprozessordnung; zudem gibt es drei weitere Strafverfahrensgesetze des Bundes. Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts soll aber nicht nur die Effizienz der Strafverfolgung verbessern, sondern auch die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit erhöhen.