Abgeschlossen
12. September 2022 - 16. Dezember 2022

Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

Die Kommission schlägt vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden.