Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs.