Abgeschlossen
5. September 1995 - 15. Dezember 1995

Bundesgesetz über die Archivierung

Der Archivierung soll eine stabile Rechtsgrundlage gegeben werden, die den aktuellen Anforderungen - insbesondere im Bereich Datenschutz - genügt und eine Harmonisierung mit archivrechtlichen Bestimmungen anderer Staaten ermöglicht.
Quelle
fedlex.admin.ch

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