Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts
Die Vorlage verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen.