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28. Juni 2023 - 19. Oktober 2023

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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