Abgeschlossen
22. Juni 2005 - 31. Oktober 2005

Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG)

Das Psychologieberufegesetz (PsyG) bezweckt den Gesundheitsschutz sowie den Schutz gegen Täuschung und Irreführung bei der Ausübung von Psychologieberufen.
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Quelle
fedlex.admin.ch

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