Änderung der Verordnung vom 14. November 2007 über die Tierzucht
Die tierzüchterischen Massnahmen für Honigbienen können ab 2010 mit höchstens 250'000 Franken pro Jahr gefördert werden. Damit setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments aus der Motion Gadient (04.3733) um. Die Finanzmittel werden innerhalb des bestehenden Tierzuchtkredits mit Minderausgaben insbesondere bei Pferdezucht kompensiert.