Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die einheitlichen Planungskriterien werden namentlich gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergänzt. Die Tarifgrundsätze werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Revision der Spitalfinanzierung angepasst.