Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung)
Die Änderung enthält im Wesentlichen Ausführungsbestimmungen zu der am 18. März 2022 durch das Parlament verabschiedeten Änderung des VAG. Daneben werden mit der Verordnung aktuelle Entwicklungen aufgenommen und in diversen Punkten eine stufengerechte Regulierung umgesetzt.