Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV)
Die Verordnungsanpassung sieht Vereinfachungen für kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken, eine Erhöhung der Risikogewichte für Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften sowie Eigenmittelanforderungen für die Parent-Banken der beiden Schweizer Grossbanken vor.