Warten auf Ergebnisbericht
28. März 2018 - 6. Juli 2018

Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV)

Für die Bestimmung des Bundesanteils in Prozent sowie die Festlegung der massgebenden Anzahl Fälle für die Vergütung der Verwaltungskosten soll nicht, wie im geltenden Recht, auf eine Situation im Vorjahr, sondern neu auf eine Situation im Leistungsjahr abgestellt werden. Dadurch werden künftig Verzerrungen durch kantonale Gesetzesänderungen, welche im Leistungsjahr in Kraft treten, vermieden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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