Abgeschlossen
8. Dezember 2017 - 23. März 2018

Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG): Meldeverfahren

Um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip (CdD-Prinzip) zu vereinfachen, wird das Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach dem CdD-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren ersetzt. Gleichzeitig wird die Bestimmung zu den Sprachanforderungen an Warnhinweise an die neue Lebensmittelgesetzgebung angepasst.
Quelle
fedlex.admin.ch

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