Zur Umsetzung der Motion Abate (18.3473) wird das Entsendegesetz revidiert. Neu sollen die Entsendebetriebe zur Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne verpflichtet werden, sofern Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den Anwendungsbereich eines kantonalen Mindestlohngesetzes fallen. Die Einhaltung soll durch die Kantone kontrolliert werden. Massgebend sollen dabei die Bestimmungen des kantonalen Rechts sein. Weiter wird im Entsendegesetz und im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ein Artikel eingeführt, der den Rückbehalt und die Rückforderung von Bundessubventionen bei Nicht- oder mangelhafter Erfüllung der Vollzugsaufgaben regelt.