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Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; SR 831.10) angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsstufe. Aus diesem Grund werden die Verordnungsbestimmungen in den betroffenen Verordnungen entsprechend angepasst bzw. neu erlassen.