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Die Schweiz passt ihre gesetzlichen Grundlagen für Medizinprodukte den Entwicklungen in der EU an (neue Medizinprodukte-Regulierung). Dies erforderte eine Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21) und des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30). Basieren auf die Gesetzesänderungen wird eine neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika erarbeitet und die Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten angepasst.