Quelle
fedlex.admin.ch

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Abgeschlossen
6. Juli 2007 - 28. September 2007

Verordnung über die Steuerleichterungen zugunsten von Unternehmen in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten und Verordnung über die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete

Das Gesetz über die Regionalpolitik (RS 901.0) und seinen Artikel 12, der die Bewilligung von Steuererleichterungen regelt, wird am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es notwendig, über eine Vollzugsverordnung zu verfügen. Da es schwierig ist, eine solche Verordnung zu beurteilen, ohne den Perimeter zu kennen, wurde entschieden, eine doppelte Anhörung durchzuführen.