Milchqualitätsverordnung vom 23. November 2005 (MQV) Verordnung des EVD vom 23. November 2005 über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)
Mit der vorliegenden Revision wird der technischen Entwicklung bei der fluoreszenzoptischen Keimzahlbestimmung der Milch Rechnung getragen. Die Umrechnung der ermittelten Impulswerte in gleichwertige koloniebildende Einheiten (KBEeq) ermöglicht eine nationale und internationale Vergleichbarkeit sowie den Einsatz verschiedener Analysegeräte.
Mit der erreichten Äquivalenz der Rechtsgrundlagen ist die Schweiz verpflichtet, Kolostrum als Lebensmittel zuzulassen. Die gewählte Regelung in der VHyMP stellt sicher, dass eine Vermischung von Kolostrum mit Milch vermieden wird. Die zwingend erforderliche eindeutige Deklaration wird gewährleistet