Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (VIPaV)
Es ist vorgesehen, eine ergänzende Deklarationspflicht für in der Schweiz nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel einzuführen und die Übergangsfrist für gesundheitsbezogene Angaben in Art. 19 Abs. 1 VIPaV zu verlängern.