Abgeschlossen
15. März 2024 - 1. Juli 2024

Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone

Der vierte Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen umfasst die Jahre 2020-2025. Er zeigt auf, dass die Ziele des Finanzausgleichs in den letzten Jahren weitgehend erreicht wurden. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat keine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor.