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Der vierte Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen umfasst die Jahre 2020-2025. Er zeigt auf, dass die Ziele des Finanzausgleichs in den letzten Jahren weitgehend erreicht wurden. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat keine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor.