Mit der Änderung der Milchqualitätsverordnung wird den Kantonen ermöglicht, die Inspektion der Einhaltung der Vorschriften der MQV nach ihren Bedürfnissen zu regeln. Die Beratung wird von der Inspektion getrennt und der Branche übertragen. Mit der Qualitätskontrolle (Probenahme, Laboruntersuchungen) werden zentrale Prüflaboratorien aufgrund einer Ausschreibung des Bundes beauftragt. Es wird davon ausgegangen, dass die vom Bund bisher dem MIBD zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel weiterhin für die Inspektion, die Qualitätskontrolle und die Beratung zur Verfügung stehen.