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Die Vorlage sieht eine umfangreiche Revision des Obligationenrechts im Bereich des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor und verfolgt vier Hauptziele: Verbesserung der Corporate Governance; Neuregelung der Kapitalstrukturen; Aktualisierung der Regelung der Generalversammlung und Neuregelung der Rechnungslegung.