Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 22. März 2019 wurde auch Artikel 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert. Der neue Absatz 2 ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen näher zu umschreiben, insbesondere jene nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b, c und e BÜPF. Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF).
Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.
Die Teilnahme an dieser Vernehmlassung über die Plattform Demokratis ist zurzeit noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, die direkte Teilnahme auf Demokratis für alle Vernehmlassungen zu ermöglichen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, abonniere unseren Newsletter.