Abgeschlossen
3. April 2014 - 19. Mai 2014

Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA)

Per 1. März 2013 traten die Teilrevisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft. Die Revisionen ändern ebenfalls die Grundlagen für die KKV-FINMA. Daher erfordern diese Änderungen eine umfassende Überarbeitung der KKV-FINMA. Es soll der Anlegerschutz vor dem Hintergrund der geänderten nationalen und internationalen Standards gestärkt und die Erhaltung des Marktzugangs zur EU unterstützt werden. Dazu werden unter anderem die Anforderungen an die Risikomessung von derivativen Finanzinstrumenten, die Verwaltung von Sicherheiten, die Master-Feeder-Strukturen sowie das Riskmanagement von Fondsleitungen, SICAV und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen präzisiert. Zudem werden die Einzelheiten zur Berechnung der De-Minimis Schwelle von Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und deren Berufshaftpflichtversicherungen geregelt. Im Bereich der Rechnungslegung werden die Bestimmungen an das neue Rechnungslegungsrecht gemäss OR angepasst.
Quelle
fedlex.admin.ch

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