Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Nachdem der Bundesrat mit der Änderung vom 15. Oktober 2014 (AS 2014 3481) als Übergangslösung in der Verordnung den Indikator Arzneimittelkosten im Vorjahr festlegte, soll mit der vorliegenden Revision nun der Indikator pharmazeutische Kostengruppen (PCG) in der Verordnung festgelegt werden. Damit einher geht auch eine Anpassung der Berechnung des Risikoausgleichs. Verglichen mit der Übergangslösung entstehen mit dem neuen Indikator keine negativen Kostenanreize. Der Anreiz zur Risikoselektion kann damit gesenkt werden.