09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung
Nach der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes können Identitätskarten ab 1. März 2012 nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden beantragt werden. Das Gesetz überträgt den Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische ID ausgestellt werden können, der Zuständigkeit des Bundesrates. Der vorliegende Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates sieht vor, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die Kantone selber über eine allfällige Beantragung in der Wohngemeinde entscheiden können und auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden können.