Entwürfe und Berichte über die Änderung der Verordnungen 1 - 3 zum Schweizerischen Strafgesetzbuch und der Verordnung über das automatisierte Strafregister
Die Eidgenössischen Räte verabschiedeten am 13. Dezember 2002 eine umfassende Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches, am 21. März 2003 eine analoge Revision des Militärstrafgesetzes und am 20. Juni 2003 eine neues Jugendstrafgesetz. Diese Revision des Strafrechts macht Änderungen der drei Verordnungen zum geltenden Strafgesetzbuch (VStGB 1, VStGB 2 und VStGB 3) und der Verordnung zum automatisierten Strafregister notwendig, die zusammen mit dem revidierten Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden sollen.