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Heute hat jeder Kanton seine eigene Strafprozessordnung; zudem gibt es drei weitere Strafverfahrensgesetze des Bundes. Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts soll aber nicht nur die Effizienz der Strafverfolgung verbessern, sondern auch die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit erhöhen.