Abgeschlossen
25. April 2001 - 31. August 2001

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Gegenstand des Zweiten Zusatzprotokolls ist die interterritoriale Zusammenarbeit. Darunter wird die Zusammenarbeit zwischen nicht aneinandergrenzenden Gebietskörperschaften verstanden.
Quelle
fedlex.admin.ch

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