Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien
Ein teilweiser Ausgleich von kantonalen Überschüssen und Defiziten, welche in der Vergangenheit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entstanden sind, ist notwendig. Die kantonalen Unterschiede sollen mittels einer auf sechs Jahre befristeten Massnahme zu über fünfzig Prozent ausgeglichen werden.