Abgeschlossen
23. Juni 1999 - 30. September 1999

Bundesbeschluss über Medien und pressepolitische Massnahmen

Der Revisionsentwurf enthält drei neue Verfassungsartikel. Der neue Art. 92bis betrifft die Medienpolitik in ihrer Gesamtheit. Art. 92ter betrifft ausschliesslich die Presse. Art. 147bis befasst sich mit der Information der Öffentlichkeit und verankert das Öffentlichkeitsprinzip. Ziel dieser Bestimmungen ist die Förderung der Pressediversität und -qualität.
Quelle
fedlex.admin.ch

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