Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005
Am 24. September 2006 wurden das neue Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die Teilrevision Asylgesetz (AsylG) in einer Volksabstimmung angenommen. Nachdem ein erstes Paket des revidierten AsylG bereits auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde, sollen die übrigen Bestimmungen des AsylG sowie das neue AuG sowie die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2008 in Kraft treten.