Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige
Die Kommission schlägt vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden.