Abgeschlossen
14. Februar 2020 - 27. Mai 2020

Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs.
Quelle
fedlex.admin.ch

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